Urteil vom Landgericht Dortmund - 21 O 54/10

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner

 

1. an den Kläger 1036,36 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 29.12.2009 zu zahlen,

2. den Kläger von vorgerichtlichen Kosten seines Prozessbevollmächtigten in Höhe von 144,52 € freizustellen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 60 % die Beklagten und zu 40 % der Kläger.

 

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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