Urteil vom Landgericht Dortmund - 13 O 109/10 Kart.

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte bei einer Kündigung durch die Klägerin dieser gegenüber keine Rechte aus § 15 Abs. 1 und 2 der Satzung der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe herleiten kann.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstrecken-den Betrages.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.