Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 423/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.500,00 € (i. W.: sie-bentausendfünfhundert Euro) nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.11.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 7.500,00 € der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des je-weils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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