Urteil vom Landgericht Dortmund - 1 S 271/10

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 25.08.2010 (Az.: 427 C 4857/09) wird auf Kosten des Berufungsführers zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Schuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445464748

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.