Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 30/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 6.537,96 € der Kläger.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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