Beschluss vom Landgericht Dortmund - 12 O 219/12

Tenor

Der Antrag des Antragsgegners vom 18.06.2012 auf Einstellung der Zwangsvollstre-ckung aus dem Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 06.06.2012 wird zurückgewiesen.


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