Urteil vom Landgericht Dortmund - 6 O 431/09

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, durch geeignete Maßnahmen zu

verhindern, dass von dem Teich auf ihrem Grundstück G1 Geräuschimmissionen durch Froschquaken auf das Grundstück des Klägers einwirken.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,00 €, für die Beklagten in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


12345678910111213141516171819202122232425262728293031323334353637383940414243444546474849505152535455565758

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.