Urteil vom Landgericht Dortmund - 21 O 361/10

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die

Klägerin 4.001,81 € (in Worten: viertausendeins 81/100 Euro) und vorgerichtliche Kosten in Höhe von 446,13 €, beides nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.07.2010, zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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