Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 S 18/12

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.03.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 2.530,40 € der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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