Urteil vom Landgericht Dortmund - 4 S 8/11

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts vom 13.12.2010 abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.185,08 € (in Worten: eintausendeinhundertfünfundachtzig 08/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.05.2010 zu zahlen.

Die Berufung im Übrigen wird zurückgewiesen und die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 16 % und die Beklagte zu 84 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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