Urteil vom Landgericht Dortmund - 37 Ks -190 Js 352/10 - 17/11

Tenor

Der Angeklagte wird wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von

                                          drei Jahren

verurteilt.

Ein Monat der Freiheitsstrafe gilt als verbüßt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.

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Angewandte Strafvorschriften: §§ 253, 255, 250 Abs. 1 Nr. 2, 22, 23 StGB in der im Juni 1997 geltenden Fassung


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