Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 220/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.620,51 € (i. W.: elftausendsechshundertundzwanzig 51/100 Euro) sowie weitere 837,52 € außergerichtlicher Anwaltskosten jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.07.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 11.620,51 € die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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