Urteil vom Landgericht Dortmund - 3 O 7/13

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner der Klägerin Auskunft zu erteilen über Name und Anschrift der Mitgesellschafter/Treugeber der E, Zug um Zug gegen Erstattung der hierfür erforderlichen Aufwendungen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner nach einem Streitwert in Höhe von 12.500,00 €.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 € vorläufig vollstreckbar.


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