Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 319/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

             Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert

             von 5.156,27 € der Kläger.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

              Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen

              Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils

              vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte

              zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


T a t b e s t a n d

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