Beschluss vom Landgericht Dortmund - 9 T 118/13

Tenor

Auf die Beschwerde wird der Beschluss vom 22.03.2013 aufgehoben.

Die Angelegenheit wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts an das Amtsgericht Hamm zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert wird auf bis zu 5.000,00 € festgesetzt.


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