Anerkenntnisurteil vom Landgericht Dortmund - 18 O 72/12

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Rückzahlung von Ausschüttungen hat, wie mit Schreiben vom 11.3.2013 geltend gemacht.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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