Urteil vom Landgericht Dortmund - 4 S 138/12

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten vom 04.12.2012 und die Anschlussberufung der Klägerin vom 30.01.2013 wird das am 24.10.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 732,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berufung und die weitergehende Anschlussberufung werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 32 % und die Beklagte zu 68 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.  


123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.