Urteil vom Landgericht Dortmund - 4 S 93/12

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten vom 12.10.2012 wird das am 26.06.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund (429 C 2115/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 171,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.03.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 78 % und die Beklagte zu 22 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar


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