Urteil vom Landgericht Dortmund - 22 O 189/08

Tenor

  Die Klage wird abgewiesen.

           Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

           Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

           Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung

           in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden,

           wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in

           gleicher Höhe leistet.


T a t b e s t a n d

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