Schlussurteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 276/10

Tenor

Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 2.408,14 € (in Worten: zweitausendvierhundertacht 14/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2010 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 1/5 der Kläger und 4/5 die Beklagte mit Ausnahme der Beweisaufnahmekosten, die der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3 zu tragen haben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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