Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 189/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 47.626,07 € (i. W. siebenundvierzigtausendsechshundertsechsundzwanzig 07/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.02.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von bis zu 50.000,00 € die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


T a t b e s t a n d

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