Urteil vom Landgericht Dortmund - 5 O 446/11

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 21.000,00 € (in Worten: einundzwanzigtausend Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.01.2012 Zug um Zug gegen Abtretung ihrer Beteiligung an der E zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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