Beschluss vom Landgericht Dortmund - 4 S 51/13

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22.03.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund (436 C 3840/12) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 2.040,47 EUR festgesetzt.


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