Urteil vom Landgericht Dortmund - 11 S 59/13

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 15.03.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Brakel (7 C 343/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2.0 und 2.1 aus der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentumsanlage L-Straße, C vom 10.07.2012 werden für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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