Urteil vom Landgericht Dortmund - 3 O 257/13

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 6.000,00 € werden dem Kläger auferlegt.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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