Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 315/13

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.966,34 € (in Worten: dreizehntausendsiebenhundertzweiundvierzig 4/100 Euro) nebst einem Säumniszuschlag in Höhe von 1 vom Hundert für jeden angefangenen Monat des Rückstandes beginnend mit dem 01.12.2009 aus einem Betrag von 524,30 € und jeden folgenden Monat aus einem Betrag von 524,30 € sowie weitere 2,50 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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