Urteil vom Landgericht Dortmund - 21 O 321/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. 

              Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem Kläger bleibt nachgelassen,               die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des               beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite               zuvor Sicherheit leistet.


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