Urteil vom Landgericht Dortmund - 5 O 107/14

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 06.02.2014 wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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