Anerkenntnisurteil vom Landgericht Dortmund - 3 O 586/13

Tenor

1.              Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3.345,88 € (i. W.:

dreitausenddreihundertfünfundvierzig 88/100 Euro) sowie weitere 2.717,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2014 sowie die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 794,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2014 zu zahlen.

2.              Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis

zu 7.000,00 € trägt die Beklagte.

3.              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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