Anerkenntnisurteil vom Landgericht Dortmund - 3 O 586/13
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3.345,88 € (i. W.:
dreitausenddreihundertfünfundvierzig 88/100 Euro) sowie weitere 2.717,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2014 sowie die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 794,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2014 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis
zu 7.000,00 € trägt die Beklagte.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.
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