Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 268/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.459,93 € (i.W.: eintausendvierhundertneunundfünfzig 93/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 584,21 € seit dem 12.01.2012 und aus 875,72 € seit dem 12.06.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 4/5 und die Beklagte 1/5 nach einem Streitwert von 6.889,12 €.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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