Urteil vom Landgericht Dortmund - 25 O 347/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen der Nebenintervention trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die beklagte Stadt bzw. deren Streithelferin durch Zahlung von Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die beklagte Stadt bzw. deren Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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