Beschluss vom Landgericht Dortmund - 11 T 34/14

Tenor

Die Streitwertfestsetzung aus dem Beschluss vom 23.05.2014 wird aufgehoben.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf Antrag des Klägervertreters aus dem Schriftsatz vom 10.06.2014 gem. § 33 I RVG festgesetzt auf 1.500 €


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