Urteil vom Landgericht Dortmund - 16 O 168/08

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 19.945,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2008 zu zahlen.

Die Beklagten werden darüber hinaus verurteilt, an den Kläger vorprozessuale Anwaltskosten in Höhe von 1.023,16 € zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 56 % und die Beklagten 44 % zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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