Urteil vom Landgericht Dortmund - 6 O 50/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.837,39 0 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank seit dem 5.1.2011 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat zu 46 % der Kläger und zu 54 % die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar


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