Beschluss vom Landgericht Dortmund - 1 T 92/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hattingen vom 16.05.2014 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 13.06.2014 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.


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