Urteil vom Landgericht Dortmund - 18 O 120/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die B Leasing GmbH & Co. KG, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafter B Leasing Beteiligungs GmbH, diese wiederum vertreten durch ihre Geschäftsführer, die Herren M, K und X, G-Straße, X2, unter der Vertragsnummer ######/####### den Kaufpreis von 30.290,00 € (i. W.: einundzwanzigtausendfünfhundertdreiundfünfzig 27/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent seit dem 20.11.2009 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückübereignung des Pkw Dodge Nitro SXT 4 x 4 2.8 CRD 5 AT, amtliches Kennzeichen ##-## #### mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer ################# abzüglich eines Betrages von 8.736,73 €.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Pkw Dodge Nitro SXT 4 x 4 2.8 CRD 5 AT, amtliches Kennzeichen ##-## #### mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer ################# in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 632,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.10.2011 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die E Rechtsschutzversicherung AG, B-Straße, X3 unter der Leistungsnummer #########-########-##### an außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten 1.196,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.10.2011 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,00 € vorläufig vollstreckbar.


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