Urteil vom Landgericht Dortmund - 9 S 1/14

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 26. November 2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts E abgeändert.

Der in der Eigentümerversammlung vom 10. Juli 2013 unter dem Tagesordnungspunkt 09 gefasste Eigentümerbeschluss über den Einbau von Funk-Heizkosten-Verteilern wird für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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