Beschluss vom Landgericht Dortmund - 9 T 175/14

Tenor

Die Beschwerden werden als unzulässig verworfen.

Dem Beteiligten zu 4) werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.