Beschluss vom Landgericht Dortmund - 17 T 120/14

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägervertreter vom 24.10.2014 wird der Streitwertbeschluss des Amtsgerichts C teilweise abgeändert und der Streitwert für den Rechtsstreit anderweitig auf 11.476,54 € festgesetzt.                                                                                Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet (§ 68 Abs. 3 GKG)


1 2 3

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.