Beschluss vom Landgericht Dortmund - 39 Qs 122/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Pflichtverteidigers vom  17.07.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 09.07.2014 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Der Beschwerdewert wird auf 314,16 € festgesetzt.


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