Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 275/11

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.693,11 € (in Worten: eintausend-sechshundertdreiundneunzig 11/100 Euro) für die Zeit vom 01.01.2010 bis 31.01.2011, insgesamt also 22.010,43 €, nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr seit dem 21.09.2010 sowie weitere 1.085,04 € an außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab 01.02.2011 für die Dauer des Bestehens der Berufsunfähigkeit, längstens jedoch bis zum 01.12.2023 eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.693,11 € zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 01.01.2010 bis 31.01.2011 sowie über diesen Zeitpunkt hinaus bis zum Ende der Berufsunfähigkeit, längstens jedoch bis zum 01.12.2013 von der Bezahlung des Beitrages für die Risikoversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz (Versicherungsschein-Nr. 8592496) in Höhe von monatlich 63,90 € zu befreien.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von bis zu 110.000 € der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar


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