Urteil vom Landgericht Dortmund - 10 O 72/14

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 56.728,92 € i. W. sechsundfünfzigtausendsiebenhundertachtundzwanzig 92/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.04.2014 zu zahlen und die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.642,40 € gegenüber der Rechtsanwaltssozietät T PartGmbB freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 56.728,92 € dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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