Beschluss vom Landgericht Dortmund - 3 O 136/15

Tenor

Die mit Schriftsatz ihrer Prozessbevollmächtigten vom 07.05.2015 eingelegte Erinnerung der Kläger gegen die Kostenrechnung vom 25.03.2015 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


1 2 3 4

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen