Beschluss vom Landgericht Dortmund - 3 O 136/15

Tenor

Die mit Schriftsatz ihrer Prozessbevollmächtigten vom 07.05.2015 eingelegte Erinnerung der Kläger gegen die Kostenrechnung vom 25.03.2015 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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