Urteil vom Landgericht Dortmund - 19 O 108/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.640,00 € i. W. achttausendsechshundertundvierzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.04.2014 zu zahlen und die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 679,10 € gegenüber der Rechtsanwaltssozietät T freizustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach diesem Urteil jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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