Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 S 6/15

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.01.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird  nicht zugelassen.


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