Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 190/15

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 32.022,20 € (i. W.: zweiunddreißigtausendundzweiundzwanzig 20/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 04.06.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte nach einem Streitwert von 32.022,00 €.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


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