Urteil vom Landgericht Dortmund - 1 S 35/16

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 17.12.2015 – Az.: 196 C 164/15 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft L-Straße in F der Wohnungseigentümerversammlung vom 16.06.2015 zu den Tagesordnungspunkten 3, 4, 5 und 6 werden für unwirksam erklärt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger zu 7 % und die Beklagten zu 93 %, die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Kläger zu 9 % und die Beklagten zu 91 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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