Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 252/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.810,38 € (i. W. eintausendachthundertzehn 38/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.02.2014 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 255,85 € (i. W. zweihundertfünfundfünfzig 85/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.10.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird bis zum 16.10.2014 auf 5.202,94 € und sodann auf 2.502,84 € festgesetzt.


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