Urteil vom Landgericht Dortmund - 12 O 317/16

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, seine Zustimmung zur Löschung der im Wohnungsgrundbuch von D des Amtsgerichts E1 zu seinen Gunsten eingetragenen Grundschuld im Nennwert von 35.000,00 € zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 38.500,00 €.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen