Schlussurteil vom Landgericht Dortmund - 3 O 420/17

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen, soweit sie den durch das Teil-Anerkenntnisurteil vom 14.05.2018 zuerkannten Betrag übersteigt.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 7.000,00 € tragen die Klägerin zu 58 % und die Beklagte zu 42 %.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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